Beendigungsgründe: Tod des Arbeitnehmers/des Arbeitgebers: (letzteres in der Regel kein Grund); Befristung; auflösende Bedingung/Aufhebungsvertrag/durch Urteil. Keine Beendigung bei Betriebsübergang/Arbeitsunterbrechung (z. B. BahnTrans, DB-Kom, BSG). Kündigung: 2 Arten, ordentlich/außerordentlich. Einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung des Kündigenden. Form: formlos möglich, aus Beweisgründen Schriftform empfehlenswert; Zugang, Kündigungsgründe. Kündigungsfristen und tarifliche Regelungen bei DB AG. Anhörung des Betriebsrates, Ausnahme: leitende Angestellte; Umfang der Mitteilungen an Betriebsrat, dessen Beschluß, Ergebnis.
Arbeitsrecht im Überblick - Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Unterrichtsfach: Personal- und Arbeitsrecht: Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG
Deine Bahn ; 24 , 4 ; 236-240
1996-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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