Arbeitsplatzerhalt im Interesse des Arbeitnehmers (betroffen: Lebensstandard, psychologische Probleme u. a.) und der Allgemeinheit (öffentliche Kasse nicht unnötig zu belasten, aber auch: unproduktive Mitarbeiter entlassen). Interesse des Arbeitgebers berücksichtigen. Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz (K), K-Gesetz (Auszüge, Anwendungsbeispiele). Besonderer K: Mutterschutz, Erziehungsurlaub, Schwerbehinderte, Betriebsrat u. ä. Personen, Wehrpflichtige. Anwendung bei Betriebsübergang. Allgemeiner K: Soziale Rechtfertigung, K-Verfahren, Güteverfahren (Tarifwerk DB AG: Güte-TV, allen gerichtlichen Auseinandersetzungen vorgeschaltet), Klagefrist. Auflösungsvertrag. Abfindung.
Arbeitsrecht im Überblick - Kündigungsschutzrecht
Unterrichtsfach: Personal- und Arbeitsrecht
Deine Bahn ; 24 , 8 ; 494-499
1996-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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