Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.06.1997 - 7 AZR 186/96: Eine einzel- oder kollektivrechtliche Altersgrenzenregelung von 65 Lebensjahren ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar. Eine Altersgrenzenvereinbarung, die gegen das Sozialgesetzbuch verstoßen hat, ist nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch wieder wirksam, wenn das 65. Lebensjahr nach dem 31.07.1994 vollendet wurde.
Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Vollendung des 65. Lebensjahre
Betrieb ; 50 , 45 ; 2280-2282
01.01.1997
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Grenzen der einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen
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