Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 1.11.1995 - 5 AZR 84/94: Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung hat das BAG entschieden, daß Teilzeitarbeit nicht deswegen schlechter bezahlt werden darf als Vollzeitarbeit, weil der Teilzeitarbeitnehmer einen Hauptberuf ausübt und dadurch eine gesicherte Existenzgrundlage hat.
Teilzeitbeschäftigung neben Hauptberuf - Gleichbehandlung
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 13 , 15 ; 813-816
01.01.1996
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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