Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 1.11.1995 - 5 AZR 84/94: Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung hat das BAG entschieden, daß Teilzeitarbeit nicht deswegen schlechter bezahlt werden darf als Vollzeitarbeit, weil der Teilzeitarbeitnehmer einen Hauptberuf ausübt und dadurch eine gesicherte Existenzgrundlage hat.


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    Titel :

    Teilzeitbeschäftigung neben Hauptberuf - Gleichbehandlung


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.1996


    Format / Umfang :

    4 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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