Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 15.03.1995 - 6 P 31/93: Bei einer mitbestimmungspflichtigen, ohne Beteiligung des Personalrats durchgeführten Maßnahme kann dieser die Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens und seine vollständige Unterrichtung verlangen, wenn die Maßnahme tatsächlich und rechtlich rücknehmbar oder abänderbar ist. Ein solcher Anspruch kann im Beschlußverfahren als Feststellungsantrag einer entsprechenden Verpflichtung des Dienststellenleiters geltend gemacht werden.
Anspruch des Personalrats auf Nachholung des Mitbestimmungsverfahren
Personalvertretung ; 39 , 3 ; 121-126
1996-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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