Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.09.1995 - 2 AZR 597/94: Wirksamkeitsvoraussetzung einer Verdachtskündigung ist die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers. Die an die Anhörung zu stellenden Anforderungen entsprechen nicht denen der ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats. Der Arbeitgeber muß die Verdachtskündigung begründenden Tatsachen soweit konkretisieren, daß sich der Arbeitnehmer darauf substantiiert einlassen kann. Trotz unzureichender Anhörung kann der Arbeitgeber nach der Kündigung bekanntgewordene Verdachtsmomente nachschieben, wenn er die Kündigung zusätzlich und eigenständig auf Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers stützen kann.


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    Titel :

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers und Nachschieben von Belastungstatsachen


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    1996-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Die Anhörung des Arbeitnehmers zur Verdachtskündigung

    Eylert, Mario / Friedrich, Anne | IuD Bahn | 2007



    Das Nachschieben von Zügen

    Ender, Dirk H. | IuD Bahn | 2005


    Die wirksame Verdachtskündigung

    Wlachojianni, Constantin | IuD Bahn | 2003


    Verdachtskündigung wegen Inhaftierung

    Curt Rint | IuD Bahn | 1995