Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.09.1995 - 2 AZR 597/94: Wirksamkeitsvoraussetzung einer Verdachtskündigung ist die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers. Die an die Anhörung zu stellenden Anforderungen entsprechen nicht denen der ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats. Der Arbeitgeber muß die Verdachtskündigung begründenden Tatsachen soweit konkretisieren, daß sich der Arbeitnehmer darauf substantiiert einlassen kann. Trotz unzureichender Anhörung kann der Arbeitgeber nach der Kündigung bekanntgewordene Verdachtsmomente nachschieben, wenn er die Kündigung zusätzlich und eigenständig auf Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers stützen kann.
Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers und Nachschieben von Belastungstatsachen
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 13 , 2 ; 81-84
1996-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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