Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.1994 - 2 AZR 719/93: Bei der ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Arbeitsverhinderung aufgrund Inhaftierung (Untersuchungshaft) hängt es von deren Dauer sowie Art und Ausmaß der betrieblichen Auswirkungen ab, ob die haftbedingte Nichterfüllung der Arbeitspflicht eine ordentliche Kündigung nach §1 KSchG rechtfertigt.
Verdachtskündigung wegen Inhaftierung
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 3 ; 119-120
01.01.1995
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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