Unter Umständen kann schon der bloße Verdacht einer Straftat oder einer sonstigen Pflichtverletzung das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer derart erschüttern, dass eine Kündigung gerechtfertigt ist. An die Wirksamkeit einer solchen Verdachtskündigung werden jedoch hohe Anforderungen gestellt, zu denen es unter anderem gehört, dass der Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung zu dem gegen ihn bestehenden Verdacht angehört werden muss. Dabei stellt sich die Frage, ob dieses Kriterium auch dann erfüllt ist, wenn zwar eine Anhörung stattgefunden hat, der Arbeitgeber es dem Arbeitnehmer jedoch verwehrt hat, zu dem Gespräch einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Der vorliegende Beitrag kommt in Übereinstimmung mit der neuesten Rechtsprechung zu dem Ergebnis, dass eine wirksame Anhörung voraussetzt, dass ein Arbeitnehmer, der dies wünscht, anwaltlichen Beistand in Anspruch nehmen kann.
Verdachtskündigung: Teilnahmerecht des Rechtsanwalts an der Anhörung
Der Betrieb ; 63 , 19 ; 1066-1070
2010-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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