Das BPersVG kennt vielfältige Beteiligungsformen, von der vollen Mitbestimmung bis zum schlichten Anhörungsrecht, wobei es für den Personalrat oft nicht leicht ist, im konkreten Falle die Qualität seines Beteiligungsrechts zu erkennen. Das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit bestimmt die Art und Weise der Kommunikation, es wird durch § 66 näher definiert.


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    Titel :

    Die unterschiedlichen Beteiligungsrechte des Personalrats und ihre Grenzen



    Erschienen in:

    Personalvertretung ; 39 , 11 ; 481-517


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1996


    Format / Umfang :

    37 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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