Datenschutz setzt nicht erst bei automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten ein, sondern bei Erhebung. Mitbestimmungsrecht dient dem präventiven Persönlichkeitsschutz und Versachlichung Personalführung. Personalfragebogen umfaßt jede schematisierte und standardisierte Befragung, unabhängig der benutzten Hilfsmittel. Betriebsrat hat Zustimmungsrecht, jedoch kein Initiativrecht. Bei Ausübung Mitbestimmungsrecht bilden Vorgaben § 18 Abs. 1 BDSG als auch Fragerecht des Arbeitgebers Bewertungsmaßstab. "Recht auf Lüge" bei unzulässigen Fragen.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Erhebung von Bewerber- und Arbeitnehmerdaten


    Untertitel :

    § 94 BetrVG, § 28 BDSG und Arbeitgeberfragerecht



    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 16 , 9 ; 586-594


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1995


    Format / Umfang :

    9 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Bewerber: DIN-geprüft

    Hofmann, Ursula | IuD Bahn | 2002


    Bewerber wissen, was gut ist

    Trost, Armin / Hörtensteiner, Ralf | IuD Bahn | 2006


    Dein Bewerber - das unbekannte Wesen

    Heine, Stefanie | IuD Bahn | 2009



    Bewerber aus gutem Hause gesucht

    Schuler, Heinz | IuD Bahn | 2006