Einseitige Mißbilligung durch Arbeitgeber mit Konsequenzandrohung im Wiederholungsfall. In der Regel Voraussetzung für verhaltsbedingte Kündigung. Muß genaue Beschreibung, unmißverständliche Rüge des Fehlverhaltens enthalten. Vorrang vor Kündigung. Maßregelungsverbot beachten. Bei Störungen im Leistungs- und Vertrauensbereich. Jeder weisungsberechtigte Vorgesetzte kann abmahnen. Keine Anhörung erforderlich. Bester Schutz im vertragskonformen Verhalten. Beschwerde beim Betriebsrat.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Die Abmahnung aus Arbeitnehmersicht


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 16 , 8 ; 513-520


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1995


    Format / Umfang :

    8 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung

    Bährle, Ralph Jürgen | IuD Bahn | 2003


    Nebentätigkeit und Abmahnung

    Kappe, Karl-Heinz / Aabadi, Rachid | IuD Bahn | 2003


    Abmahnung im Arbeitsrecht

    Hartmann, Jen | IuD Bahn | 2002


    Die betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung

    Kania, Thoma | IuD Bahn | 1996


    Abmahnung war wettbewerbswidrig

    British Library Online Contents | 2007