Durch Gesetze (Güterkraftverkehrsgesetz, Straßenverkehrsgesetz) ergeben sich für den Bund Verwaltungsaufgaben. Dazu selbständige Bundesoberbehörde im Bundesverkehrsministerium: Bundesamt für Güterverkehr, Zentrale Köln mit Außenstellen. Überwachungsaufgaben, u.a.: Erfüllen Unternehmer die vorgegebenen Pflichten; werden im Werkverkehr Rechtsvorschriften über Tätigkeiten des Fahrpersonals eingehalten (Lenk- und Ruhezeiten); Beachtung der zulässigen Abmessungen und Achslasten; Beförderung gefährlicher Güter und Abfall. Befugnisse u.a.: Ermittlungen, einschl. Einsicht in Unterlagen, Einholen von Auskünften, Betreten von Grundstücken und Geschäftsräumen zwecks Ermittlungen. Überwachungsmaßnahmen auf Straßen, Autohöfen, Tankstellen. Im Güternahverkehr: kein einheitliches Frachtrecht, eigener Bundesverband.


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    Titel :

    Aufgaben des Bundesamtes für Güterverkehr


    Untertitel :

    Speditionsrecht und Straßengüterverkehr



    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 23 , 5 ; 278-280


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1995


    Format / Umfang :

    3 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch