Mit der Strukturreform der Deutschen Bahnen vom 01.01.1994 wurden die Deutsche Bahn AG als privates wirtschaftliches Unternehmen sowie das Eisenbahn-Bundesamt gegründet. Damit erfolgte eine Trennung der hoheitlichen Aufgaben von den Bauherrenaufgaben. Die aus dieser neuen Gesetzeslage resultierenden Regelungen werden vorgestellt. Die Aufgaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) sind die Planung, die Vergabe, der Bau, der Betrieb und die Instandsetzung der Eisenbahninfrastruktur. Weiterhin gehört die Abwicklung des Eisenbahnverkehrs in diesen Aufgabenbereich. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) dagegen übernimmt die hoheitlichen Aufgaben wie die Planfeststellung für die Schienenwege, die Ausübung der Eisenbahnaufsicht sowie die Vorbereitung der Finanzierungsaufgaben. Im weiteren wird die Organisation des EBA mit seinen Außenstellen sowie seine Aufgaben erläutert. Hierzu gehören neben den genannten Schwerpunkten auch die Zulassung von Sachverständigen sowie die Bauaufsicht für alle Eisenbahnbetriebsanlagen. Die konkreten Aufgaben des EBA werden an Hand der Berliner Verkehrsbauten, und hier besonders am neuen Regionalbahnhof Potzdamer Platz, dargestellt.


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    Titel :

    Aufgaben des Eisenbahn-Bundesamtes für Ingenieurbauwerke


    Weitere Titelangaben:

    Tasks of the federal railway department for engineering structures


    Beteiligte:
    Freystein, H. (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Bauingenieur ; 71 , 12 ; 511-518


    Erscheinungsdatum :

    1996


    Format / Umfang :

    8 Seiten, 10 Bilder, 8 Quellen



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch