Mit der Gründung der Deutschen Bahn AG wechselt die Ausübung der hoheitlichen Aufgaben an das neu geschaffene Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Hier erfolgt die Planfeststellung für die Schienenwege, die Ausübung der Eisenbahnaufsicht und die Vorbereitung und Durchführung von Finanzierungsvereinbarungen. Die neue Behörde gliedert sich in eine Zentrale und mehrere Außenstellen. Ein Beispiel zeigt abschließend die Einbindung des EBA in den Ablauf einer Baustelle.
Aufgaben des Eisenbahn-Bundesamtes für Ingenieurbauwerke
Bauingenieur ; 12 ; 511-518
1996-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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