Durch Gesetze (Güterkraftverkehrsgesetz, Straßenverkehrsgesetz) ergeben sich für den Bund Verwaltungsaufgaben. Dazu selbständige Bundesoberbehörde im Bundesverkehrsministerium: Bundesamt für Güterverkehr, Zentrale Köln mit Außenstellen. Überwachungsaufgaben, u.a.: Erfüllen Unternehmer die vorgegebenen Pflichten; werden im Werkverkehr Rechtsvorschriften über Tätigkeiten des Fahrpersonals eingehalten (Lenk- und Ruhezeiten); Beachtung der zulässigen Abmessungen und Achslasten; Beförderung gefährlicher Güter und Abfall. Befugnisse u.a.: Ermittlungen, einschl. Einsicht in Unterlagen, Einholen von Auskünften, Betreten von Grundstücken und Geschäftsräumen zwecks Ermittlungen. Überwachungsmaßnahmen auf Straßen, Autohöfen, Tankstellen. Im Güternahverkehr: kein einheitliches Frachtrecht, eigener Bundesverband.
Aufgaben des Bundesamtes für Güterverkehr
Speditionsrecht und Straßengüterverkehr
Deine Bahn ; 23 , 5 ; 278-280
1995-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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