Waren in der Vergangenheit Voraussetzungen und Zeitdauer beamtenrechtlicher Teilzeitbeschäftigung schrittweise ausgeweitet worden, so hat das Elfte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften diese Rechtsmaterie neu gestaltet; daneben enthält das 2. Gleichberechtigungsgesetz flankierend Einzelregelungen zur Meidung von Benachteiligungen. Die Regelungen werden unter Einbezug der Anschlußteilzeitbeschäftigung dargestellt und erläutert; auf die Informationspflicht des Dienstherrn über Folgewirkungen einer Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung wird verwiesen. Ist Teilzeitbeschäftigung antragsgebunden, so wird die aktuelle Diskussion einer zwangsweisen Teilzeitbeschäftigung angesprochen, diese aber abgelehnt.
Die Neugestaltung der Teilzeitregelungen im Beamtenrecht
Zeitschrift für Beamtenrecht ; 43 , 3 ; 61-64
1995-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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