Soweit die öffentliche Verwaltung hoheitliche Aufgaben wahrnimmt und Gesetze vollzieht, ist sie dem Gemeinwohl und der Wahrung des demokratischen Rechtsstaats verpflichtet, nicht aber unternehmerischen Gesichtspunkten. Steht dies gebotener Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit keineswegs entgegen, so bleiben doch verfassungsrechtliche Grenzen zu beachten. Unter diesem Aspekt werden Möglichkeiten und Grenzen einer zeitlich befristeten Übertragung von Führungspositionen untersucht und als verfassungswidrig erachtet. Demgegenüber werden alternative Möglichkeiten zur Durchsetzung des Leistungsprinzips dargelegt und erörtert.
Zeitlich begrenzte Ernennungen im Beamtenrecht
Zur Zulässigkeit und Notwendigkeit der Vergabe von Führungspositionen auf Zeit im Rahmen der Dienstrechtsreform
Zeitschrift Beamtenrecht ; 45 , 7 ; 212-224
1997-01-01
13 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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