Nach dem zum 1. Juni 1994 in Kraft getretenen Elften Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, das in die Landesbeamtengesetze zu übertragen ist, wurden die freiwilligen Teilzeitbeschäftigungs- und Beurlaubungsmöglichkeiten erweitert. Die Neuregelungen gehen von verschiedenen Tatbeständen aus und ermöglichen verschiedene Höchstdauern. Dennoch besteht weiterer Novellierungsbedarf.
Beamtenrecht: Teilzeitregelungen verbessert
Personalrat ; 11 , 6 ; 247-251
1994-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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