Die Arbeitsparteien können bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses anstelle einer Karenzentschädigung Abfindungsregelungen treffen, die in der Praxis allerdings risikobehaftet sein können. Neben einer Abfindungsregelung können auch andere Fallgestaltungen, z. B. eine Altersversorgung anstelle einer Karenzentschädigung, in Frage kommen.
Abfindung statt Karenzentschädigung
Personalwirtschaft ; 22 , 3 ; 55-60
1995-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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