EuGH Urteile vom 15.12.1994 - Rs. C-399/92, 425/92, 34/93, 50/93 und 78/93 -: Es stellt keinen Verstoß gegen EU-Recht dar, wenn ein Tarifvertrag die Zahlung von Überstundenzuschlägen auch für Teilzeitbeschäftigte erst dann vorsieht, wenn die für Vollzeitbeschäftigte festgesetzte Regelarbeitszeit überschritten wird.
Teilzeitbeschäftigte: Tarifliche Vergütung von Überstunden
Betrieb ; 48 , 1 ; 49-50
1995-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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