EuGH Urteile vom 15.12.1994 - Rs. C-399/92, 425/92, 34/93, 50/93 und 78/93 -: Es stellt keinen Verstoß gegen EU-Recht dar, wenn ein Tarifvertrag die Zahlung von Überstundenzuschlägen auch für Teilzeitbeschäftigte erst dann vorsieht, wenn die für Vollzeitbeschäftigte festgesetzte Regelarbeitszeit überschritten wird.


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    Titel :

    Teilzeitbeschäftigte: Tarifliche Vergütung von Überstunden


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Betrieb ; 48 , 1 ; 49-50


    Erscheinungsdatum :

    1995-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch