Die Begriffe Mehrarbeit und Überstunden umfassen je nach Blickwinkel unterschiedliche Inhalte und sind entsprechend in der Gesetzgebung, in der Rechtsprechung und in tarifvertraglichen Vereinbarungen nicht unbedingt gleichbedeutend. Es kommt darauf an, ob es um die zusätzliche Vergütung, den Schutz vor Überlastung oder die Mitbestimmung des Betriebsrates geht. Der Beitrag erläutert ausführlich die unterschiedliche Verwendung (wie z. B. SGB IX, MuSchG, BAG-Rechtsprechung, BetrVG, BUrlG und EFZG). Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit sollten nicht zu pauschal sein, damit der Betriebsrat nicht seine Mitbestimmungsrechte im Einzelfall aus der Hand gibt.
Mehrarbeit und Überstunden
Eine Gebrauchsanweisung für die betriebliche Praxi
Arbeitsrecht im Betrieb ; 27 , 11 ; 678-682
2006-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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