LAG München, Urteil v. 2.3.1994 - 5 Sa 908/93: Der Widerspruch des Betriebsrats gegen eine ordentliche Kündigung ist ordnungsgemäß, wenn er einem der in § 102 BetrVerfG genannten Widerspruchsgründe entspricht. Es gibt keinen Widerspruch des Inhalts, der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers sei gar nicht weggefallen.
Widerspruch des Betriebsrats gegen Kündigung
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 21 ; 1000-1002
1994-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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