Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.01.1997 - 2 AZR 292/96: Die Geschäftsgrundlage für einen betriebsbedingten Aufhebungsvertrag fällt nicht weg, wenn nach dessen Abschluß zum gleichen Auflösungszeitpunkt auch noch eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung ausgesprochen wird. Der Aufhebungsvertrag einschließlich einer darin vereinbarten Abfindung wird jedoch gegenstandslos, wenn eine außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis vor dem vorgesehenen Auflösungszeitpunkt auflöst.
Zusammentreffen von Aufhebungsvertrag und verhaltensbedingter Kündigung - Umfang der Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung wegen strafbarer Handlung
Betrieb ; 50 , 27/28 ; 1411-1413
01.01.1997
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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