Bundesarbeitsgericht GS Senat, Beschluß vom 27.9.1994 - GS 1/89 (A): Die Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung gelten für alle Arbeiten, die durch den Betrieb veranlaßt sind und aufgrund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden, auch wenn diese Arbeiten nicht gefahrgeneigt sind.


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    Titel :

    Arbeitnehmerhaftung: Änderung der Grundsätze im Wege der Rechtsfortbildung



    Erschienen in:

    Betrieb ; 47 , 44 ; 2237-2239


    Erscheinungsdatum :

    1994-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch