Der nach Art. 30 Einigungsvertrag erteilte Auftrag zur Schaffung einer gesetzlichen Regelung des Arbeitsvertragsrechts und damit auch der Arbeitnehmerhaftung zeigen, daß sich die Gerichte an der Grenze der zulässigen richterlichen Rechtsfortbildung befinden. Es ist nicht mehr möglich, die gerichtliche Durchsetzbarkeit eines Anspruches vorherzusehen. Es wird ein Gesetzesentwurf vorgestellt, der auf einem Vergleich der Arbeitnehmerhaftung der BRD einerseits und der DDR andererseits beruht. Eine Befragung von 50 Unternehmen im Großraum München zur betrieblichen Praxis der Arbeitnehmerhaftung als zusammenfassendes Bild wird dargelegt.
Vorschlag für Neuregelungen zur Arbeitnehmerhaftung
Arbeit und Arbeitsrecht ; 50 , 8 ; 269-272
01.01.1995
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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