Nach der Entscheidung des Großen Senats des BAG ergibt sich eine neue Betrachtung der Arbeitnehmerhaftung. Die Prüfung der Haftung ist in drei Stufen vorzunehmen: Abwägung des Verschuldensgrades des Arbeitnehmers gegen das Kompensationsrisiko des Arbeitgebers - Bestimmung über die konkrete Verantwortung des Arbeitgebers für den Schaden - mögliche Einbeziehung von unabhängig von dem schädigenden Ereignis bestehenden Umständen in die Haftungsverteilung.
Arbeitnehmerhaftung bei betrieblich veranlaßter Tätigkeit
Betrieb ; 49 , 18 ; 934-938
01.01.1996
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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