BAG, Beschl. v. 21.7.1993 - 7 ABR 35/92: Zum Betriebsrat wahlberechtigte Arbeitnehmer sind Auszubildende nur dann, wenn sich ihre Berufsausbildung im regulären Produktions- bzw. Dienstleistungsablauf vollzieht, sie also in den Betrieb eingegliedert sind. Dies ist nicht der Fall, wenn die praktische Berufsausbildung in einem reinen Ausbildungsbetrieb stattfindet.


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    Titel :

    Belegschaftszugehörigkeit von Auszubildenden



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.1994


    Format / Umfang :

    4 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch