Dem Betriebsrat müssen zutreffende Gründe mitgeteilt werden, wie persönliche Daten, betriebliche Daten (Arbeitsplatz, Tätigkeit), persönliche Umstände (Schwangerschaft, Schwerbehinderung), besonderer Kündigungsschutz, Art der Kündigung (ordentliche, außerordentliche), Kündigungsfrist und möglicher Termin. Der Betriebsrat muß ohne zusätzliche Nachforschungen die Gründe beurteilen können. In besonderen Fällen (häufige Kurzerkrankungen, verhaltens- und betriebsbedingte Kündigungen usw.) sind ergänzende Angaben notwendig. Rechtsfolgen, bei Fehlern durch Arbeitgeber bzw. Betriebsrat werden kurz erläutert.
Die Anhörung des Betriebsrats vor Kündigungen
Arbeit und Arbeitsrecht ; 48 , 11 ; 330-332
1993-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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