Arbeitgeber, die die Existenz eines Betriebsrats für überflüssig halten, gleichwohl aber die Wahl eines solchen Gremiums nicht verhindern, versuchen häufig die Wahl des Betriebsrats mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu behindern und zu beeinflussen. Oft wird seitens der Arbeitgeber versucht, Einfluss auf die Zusammensetzung des Betriebsrats zu nehmen, indem die Kandidatur von nicht genehmen Arbeitnehmern verhindert wird. Die Beeinflussung kann in vielfacher Art erfolgen. Zu den härtesten Maßnahmen gehört der Ausspruch von Kündigungen gegenüber Wahlbewerbern. Viele Wahlbewerber lassen sich vom massiven Auftreten der Arbeitgeber irritieren und machen nicht von den ihnen trotz Kündigung zustehenden Rechten Gebrauch. Auch ist in der Praxis häufig zu beobachten, dass die amtierenden Wahlvorstände Schwierigkeiten haben zu entscheiden, wie mit gekündigten Wahlbewerbern verfahren werden muss. Der Beitrag geht der Frage nach wie hinsichtlich dieser Problematik eine fehlerfreie Durchführung der Betriebsratswahl ermöglicht werden kann.
Betriebsratswahl und Kündigungen
Worauf der Wahlvorstand achten sollte
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 11 ; 655-659
2005-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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