Vor einer verhaltensbedingten Kündigung, die wegen eines vom Arbeitnehmer steuerbaren Verhaltens erfolgt, ist in der Regel eine Abmahnung erforderlich. Dieser Beitrag geht unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung auf verschiedene Aspekte der Abmahnung ein. So wird z. B. diskutiert, ob eine Abmahnung entbehrlich ist, wenn der Arbeitgeber bereits in allgemeiner Form durch Aushang oder im Arbeitsvertrag darauf hingewiesen hat, dass ein bestimmtes Fehlverhalten eine Kündigung nach sich ziehe. Weiterhin werden die Funktionen der Abmahnung (Rüge- und Dokumentationsfunktion bezüglich des Fehlverhaltens, Warnfunktion bezüglich arbeitsrechtlicher Konsequenzen im Wiederholungsfall), der Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte und die Beteiligung des Betriebsrats erläutert. Abschließend befasst sich der Autor mit der nachfolgenden Kündigung und untersucht beispielsweise, wie lange die Abmahnung zurückliegen darf, bevor sie ihre Wirkung verliert.
Die Abmahnung - Aktuelle Brennpunkte
Der Betrieb ; 66 , 32 ; 1785-1791
01.01.2013
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung
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