Abmahnung soll Arbeitnehmer darauf hinweisen, daß bei weiteren Fehlverhalten mit Kündigung zu rechnen ist. Grundsätzlich auch Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds möglich. Hat Betriebsratmitglied nur Amtspflichtverletzung begangen, Abmahnung unzulässig. Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, daß Abmahnung grundsätzlich dann gerechtfertigt ist, wenn Betriebsratsmitglied Arbeitsverpflichtung in objektiv fehlerhafter Ansicht, eine erforderliche Betriebsratsaufgabe wahrzunehmen, nicht nachkommt. Ausführungen zur Kritik an Rechtsprechung BAG.
Die Abmahnung von Betriebsratsmitgliedern
Anmerkung zum Urteil des BAG vom 31.8.1994 - 7 AZR 893/93
Arbeitsrecht im Betrieb ; 17 , 10 ; 578-580
1996-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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