Abmahnung soll Arbeitnehmer darauf hinweisen, daß bei weiteren Fehlverhalten mit Kündigung zu rechnen ist. Grundsätzlich auch Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds möglich. Hat Betriebsratmitglied nur Amtspflichtverletzung begangen, Abmahnung unzulässig. Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, daß Abmahnung grundsätzlich dann gerechtfertigt ist, wenn Betriebsratsmitglied Arbeitsverpflichtung in objektiv fehlerhafter Ansicht, eine erforderliche Betriebsratsaufgabe wahrzunehmen, nicht nachkommt. Ausführungen zur Kritik an Rechtsprechung BAG.


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    Titel :

    Die Abmahnung von Betriebsratsmitgliedern


    Untertitel :

    Anmerkung zum Urteil des BAG vom 31.8.1994 - 7 AZR 893/93


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 17 , 10 ; 578-580


    Erscheinungsdatum :

    1996-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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