In Tarifverträgen wird oftmals die ordentliche Kündigung bestimmter Arbeitnehmer ausgeschlossen. Trotzdem ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es unter strengen Voraussetzungen möglich sein muss, auch diesen Arbeitnehmern zu kündigen. Hierfür wurde die Rechtsfigur der "außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist" entwickelt, bei der eine außerordentliche Kündigung mit der für eine fiktive ordentliche Kündigung geltenden Frist ausgesprochen wird. Das Bundesarbeitsgericht hat nun im Dezember 2012 entschieden, dass der hierfür erforderliche wichtige Grund nicht nur bei dauerhafter Krankheit des Arbeitnehmers oder einer unvermeidlichen Betriebsstilllegung gegeben sein kann, sondern auch, wenn sich der Arbeitgeber zur Steigerung der Profitabilität aus freien Stücken entscheidet, die bisher von seinen Arbeitnehmern wahrgenommenen Aufgaben an Fremdfirmen zu vergeben. Der Autor hingegen verneint in dieser Konstellation das Vorliegen eines wichtigen Grundes.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Pacta sunt servanda? - Der Wert tariflicher Unkündbarkeitsregelungen


    Untertitel :

    Zugleich Besprechung des BAG-Urteils vom 22.11.2012 - 2 AZR 673/11


    Beteiligte:
    Stein, Peter (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 66 , 23 ; 1299-1301


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2013


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Pacta sunt servanda

    Schliephacke, Jürgen. | IuD Bahn | 1995



    Verschärfung und Entzug tariflicher Unkündbarkeit

    Houben, Christian-Armand | IuD Bahn | 2007


    Tariflicher Ausschluß der ordentlichen Kündigung

    Verband Deutscher Eisenbahn-Ingenieure VDEI | IuD Bahn | 1998