Gegenwärtig läuft vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, da die Europäische Kommission der Auffassung ist, dass das nordrhein-westfälische Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) in verschiedenen Punkten gegen den EG-Vertrag verstößt. Um diesen Bedenken Rechnung zu tragen, wurde das Gesetz Ende 2009 novelliert. Der vorliegende Beitrag stellt einleitend einige aktuelle Gerichtsentscheidungen zu den unverändert gebliebenen Bestimmungen vor und erläutert sodann die Gesetzesänderungen. Diese betreffen zunächst die in § 9 AwbG festgelegten Anforderungen an die Bildungsveranstaltungen, die z. B. eine bestimmte Mindeststundenzahl umfassen müssen, mit denen aber nunmehr auch eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt werden darf. Weiterhin enthält der neue § 10 AwbG Bestimmungen zur Anerkennung der Bildungseinrichtungen und zu den erforderlichen Gütesiegeln, und § 11 AwbG regelt schließlich das Anerkennungsverfahren.


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    Titel :

    Bildungsurlaub in NRW (AWbG): Geänderte Spielregeln


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 63 , 6 ; 336-339


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2010


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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