Betriebsratsmitglied verfügt nach § 37 BetrVG über einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von 3 Wochen zur Teilnahme an geeigneten Schulungsveranstaltungen. Zum anderen besteht ein Anspruch ohne Minderung des Entgelts auf Teilnahme an solchen Schulungsmaßnahmen, die für die Betriebsarbeit erforderliche Kenntnisse vermitteln. Die Erforderlichkeit der Bildungsveranstaltung ist zu prüfen. Die entsprechenden Regelungen zur Entgeltzahlung und Kostenübernahme werden erläutert.


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    Titel :

    Bildungsurlaub für Betriebsratsmitglieder


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeit und Arbeitsrecht ; 50 , 4 ; 121-125


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1995


    Format / Umfang :

    5 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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