Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 26.06.1996 - 7 ABR 48/95: Der Betriebsrat darf eine ihm zustehende Freistellung anteilig für mehrere seiner Mitglieder verwenden, wenn dies zur ordnungsgemäßen Erledigung seiner Aufgaben erforderlich ist. Bleibt er dabei im zeitlichen Rahmen der vorgesehenen Vollzeitfreistellungen, braucht er nicht darzulegen, daß die volle Ausschöpfung dieses zeitlichen Rahmens für die gesamte Amtsperiode erforderlich ist. Der Arbeitgeber hat darzulegen, daß ihn die Aufteilung vor besondere organisatorische Probleme stellt.
Aufteilung der Freistellung auf mehrere Betriebsratsmitglieder
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 14 , 1 ; 58-60
1997-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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