Gegenwärtig läuft vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, da die Europäische Kommission der Auffassung ist, dass das nordrhein-westfälische Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) in verschiedenen Punkten gegen den EG-Vertrag verstößt. Um diesen Bedenken Rechnung zu tragen, wurde das Gesetz Ende 2009 novelliert. Der vorliegende Beitrag stellt einleitend einige aktuelle Gerichtsentscheidungen zu den unverändert gebliebenen Bestimmungen vor und erläutert sodann die Gesetzesänderungen. Diese betreffen zunächst die in § 9 AwbG festgelegten Anforderungen an die Bildungsveranstaltungen, die z. B. eine bestimmte Mindeststundenzahl umfassen müssen, mit denen aber nunmehr auch eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt werden darf. Weiterhin enthält der neue § 10 AwbG Bestimmungen zur Anerkennung der Bildungseinrichtungen und zu den erforderlichen Gütesiegeln, und § 11 AwbG regelt schließlich das Anerkennungsverfahren.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Bildungsurlaub in NRW (AWbG): Geänderte Spielregeln


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 63 , 6 ; 336-339


    Publication date :

    2010-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Betriebsratsschulungen - geänderte Spielregeln

    Schiefer, Bernd | IuD Bahn | 2008




    Bildungsurlaub für Betriebsratsmitglieder

    Keßler, Ulrich G. | IuD Bahn | 1995