In einem Urteil vom 11.3.2008 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigt, dass es grundsätzlich zulässig ist, die Pensionsverpflichtungen eines Unternehmens auf eine keine erwerbswirtschaftlichen Zwecke verfolgende Rentnergesellschaft auszugliedern. Voraussetzung ist allerdings die ausreichende Dotierung dieser Gesellschaft, für die das BAG strenge Maßstäbe aufgestellt hat. Der vorliegende Beitrag kritisiert insoweit unter anderem die Heranziehung der von einer hohen Lebenserwartung ausgehenden Sterbetafeln der Versicherungswirtschaft und die Beschränkung des Rechnungszinses, mit dem die künftigen Rentenzahlungen abgezinst werden, auf 3 %.
Die angemessene Dotierung von Rentnergesellschaften
Anmerkungen zum BAG-Urteil vom 11.3.2008
Der Betrieb ; 62 , 3 ; 118-120
2009-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Angemessene Vorstandsvergütung?
IuD Bahn | 2009
|Die Dotierung von Sozialplänen: "Alle Macht den Einigungsstellen?"
IuD Bahn | 2005
|Angemessene Geschwindigkeit und Geschwindigkeitsbeschraenkung - irritierende Themen
Kraftfahrwesen | 1983
|Anspruch auf behindertengerechte und angemessene Beschäftigung
IuD Bahn | 2008
|Angemessene Rechtsfolgen im Ordnungswidrigkeitenrecht (AK I)
Online Contents | 2022
|