Eine betriebsbedingte Kündigung ist gemäß Paragraf 1 Absatz 2 Kündigungsschutzgesetz unwirksam, wenn der Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann. Das wirft die Frage auf, ob die Stelle eines befristet beschäftigten Kollegen als "freier" Arbeitsplatz anzusehen ist, wenn die Befristung vor oder spätestens kurz nach Ablauf der Kündigungsfrist ausläuft. Der vorliegende Beitrag bejaht dies und führt aus, dass auch keine Sozialauswahl zwischen den beiden Arbeitnehmern stattzufinden hat. Ergänzend geht er auf die Verteilung der Beweislast in einem etwaigen Kündigungsschutzprozess ein.
Kündigungsschutz: Befristete Arbeitsverhältnisse als "freie" Arbeitsplätze i. S. des § 1 Abs. 2 KSchG
Der Betrieb ; 61 , 51/52 ; 2831-2834
01.01.2008
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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