Seit dem 1.1.2004 findet das Kündigungsschutzgesetz nur noch in Betrieben Anwendung, die mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen. Zuvor lag diese Grenze bei fünf Arbeitnehmern, weswegen eine Übergangsregelung getroffen wurde, nach der "Alt-Arbeitnehmer" ihren Kündigungsschutz behalten, solange ihr Betrieb die Voraussetzungen der alten Regelung erfüllt. Uneinigkeit besteht jedoch darüber, ob mehr als fünf Arbeitnehmer seit dem Stichtag unverändert im Betrieb gearbeitet haben müssen oder ob es lediglich auf die Anzahl ankommt und Wechsel in der Person der Mitarbeiter daher unerheblich sind, solange nur die Beschäftigtenzahl stets bei mehr als fünf lag. Der Beitrag ist eine Erwiderung auf Insam/Zöll, DB 2006, S. 726 und Replik (Bestell-Nr.: I0651490).


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    Titel :

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb: Besitzstandsklausel des § 23 Abs. 1 KSchG - Kann der Austausch von Arbeitnehmern die Betriebsgröße verringern?


    Untertitel :

    Erwiderung auf Insam/Zöll, DB 2006 S. 726 und Replik


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 59 , 22 ; 1214-1217


    Erscheinungsdatum :

    2006-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch