Bisher wurde die Pensionszusage einer Personengesellschaft an einen Gesellschafter bilanziell erst bei ihrer Auszahlung wirksam. Nach zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2006 sind jedoch nunmehr bereits in der Anwartschaftsphase Rückstellungen zu bilden. Demzufolge verringert sich in dieser Zeit der Gewinn der Gesellschaft, während sich derjenige des berechtigten Gesellschafters durch eine entsprechende Aktivierung in seiner Sonderbilanz erhöht, so dass sich die Steuerlast zu seinen Ungunsten verschiebt. Der vorliegende Beitrag untersucht verschiedene Aspekte dieser neuen Rechtsprechung und geht insbesondere auch auf ihre Bedeutung für die GmbH & Co. KG ein.


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    Titel :

    Pensionszusagen an Gesellschafter von Personengesellschaften


    Beteiligte:
    Groh, Manfred (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 61 , 44 ; 2391-2396


    Erscheinungsdatum :

    2008-01-01


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch