Ist ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft gleichzeitig deren Geschäftsführer, so stellt sich bei Betriebsprüfungen häufig die Frage, ob die ihm gemachte Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung einzuordnen und entsprechend zu versteuern ist. Dafür muss ermittelt werden, ob die Pensionszusage angemessen ist. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs liegt eine unangemessene Überversorgung vor, wenn eine Rente von mehr als 75 % der letzten Aktivbezüge erzielt wird. Der Verfasser dieses Beitrags schlägt vor, zur Berechnung der maßgeblichen Aktivbezüge nicht auf das tatsächliche, sondern fiktiv auf ein angemessenes Gehalt abzustellen.


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    Titel :

    Angemessenheitsprüfung und Überversorgung bei Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer im Licht unangemessener Rechtsfolgen


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 58 , 22 ; 1189-1193


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2005


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch