Das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) hat zum 18.08.2008 bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen dem Betriebsrat bzw. dem Wirtschaftsausschuss mehr Informationsansprüche eingeräumt, indem § 106 BetrVG erweitert und § 109a BetrVG eingefügt wurden. Die bisherigen Informationspflichten aus dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) gelten nun für alle Unternehmen. Über die Gesetzesänderungen und die Aufgaben des Wirtschaftsausschusses im Zeichen der Krise wird berichtet.
Neue Unterrichtungspflichten bei Veräußerungen von Gesellschaftsanteilen/Der Wirtschaftsausschuss in Zeiten der Krise
Arbeitsrecht im Betrieb ; 29 , 12 ; 630-635
2008-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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