Nach § 2 Abs. 4 AGG gelten für Kündigungen in Deutschland ausschließlich die Bestimmungen des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes, was aber mit den entsprechenden EU-Richtlinien aus mehreren Gründen nicht zu vereinbaren ist. Denn u. a. wird bei diesem Kündigungsschutz nur geprüft, ob objektiv ein wichtiger Grund für eine Kündigung vorliegt oder eine soziale Rechtfertigung besteht, nicht aber, ob mit der Kündigung eine Benachteiligung wegen eines Merkmals gemäß § 1 AGG verbunden ist. Insbesondere das Alter spielt bei Kündigungen eine Rolle und neben der Unwirksamkeit einer diskriminierenden Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses können Ansprüche auf Schadensersatz sowie auf Entschädigung entstehen.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Auswirkung des AGG auf Kündigungen


    Untertitel :

    Klare Regelung?


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 10 ; 578-582


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2007


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Kündigungen/Betriebsbedingte Kündigungen

    Schneppendahl, Heike / Wieland, Mathia | IuD Bahn | 2006


    Betriebsratswahl und Kündigungen

    Rudolph, Wolf-Dieter | IuD Bahn | 2005


    Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen durch Tarifvertrag

    Bachner, Michael / Gerhardt, Peter | IuD Bahn | 2007


    Teure Fehler bei Kündigungen vermeiden

    Hunold, Wolf | IuD Bahn | 2003


    Kein Diskriminierungsschutz bei Kündigungen?

    Däubler, Wolfgang | IuD Bahn | 2006