In der Praxis reicht es nicht aus, wenn sich der Arbeitgeber auf einen oder mehrere Kündigungsgründe berufen kann, die die Kündigung als sozial gerechtfertigt erscheinen lassen. Will der Arbeitgeber eine Kündigung richtig vorbereiten und so aussprechen, dass sie, wenn der Mitarbeiter klagt, vom Arbeitsgericht bestätigt wird oder dass wenigstens der Abfindungsvergleich für das Unternehmen tragbar ist, muss er nicht nur die Rechtsgrundsätze aus der umfangreichen Rechtsprechung, sondern auch hochbürokratische Spielregeln beachten, u.a. Anhörungs- und Dokumentationspflichten. Diese kann regelmäßig nicht eine Stelle im Betrieb, meist die Personalabteilung, alleine erfüllen. Vielmehr sind auch die betrieblichen Vorgesetzten in der Pflicht. Sie müssen hier mit der Personalabteilung zusammenarbeiten. Die Abmahnung oder Kündigung, die von der Personalabteilung ausgesprochen wird, kann immer nur so "gut" sein wie die vom Vorgesetzten gelieferte "Munition". Deshalb müssen auch die Vorgesetzten die im Beitrag dargestellten Spielregeln kennen.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Teure Fehler bei Kündigungen vermeiden


    Beteiligte:
    Hunold, Wolf (Autor:in)

    Erschienen in:

    Arbeit und Arbeitsrecht ; 58 , 3 ; 12-19


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2003


    Format / Umfang :

    8 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Fehler vermeiden

    Olesch, Gunther | IuD Bahn | 2005


    Kündigungen/Betriebsbedingte Kündigungen

    Schneppendahl, Heike / Wieland, Mathia | IuD Bahn | 2006


    Fehler im Dienstleistungsbereich vermeiden

    Gogoll,A. / Tech.Univ.Berlin,DE | Kraftfahrwesen | 1995


    Fehler vermeiden statt beheben

    Patterson, A. | Tema Archiv | 1996


    Fehler vermeiden statt korrigieren

    Rauwerdink, Jan | IuD Bahn | 1997