Werden im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Lebensarbeitszeitkonten eingesetzt, so können die auf diese Weise angesparten Guthaben z. B. für eine Finanzierung des Vorruhestands verwendet werden. In der Ansparphase fallen regelmäßig keine Steuern an, da ein steuerlicher Zufluss der Guthaben beim Arbeitnehmer verneint wird. Offen ist jedoch bislang, ob dies auch für den angestellten Geschäftsführer gilt, der gleichzeitig der beherrschende Gesellschafter des Unternehmens ist. Die Autoren dieses Beitrags sprechen sich für eine Gleichbehandlung mit den übrigen Arbeitnehmern aus und geben Hinweise für etwaige Auskunftsersuchen an die Finanzbehörden.


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    Titel :

    Lebensarbeitszeitkonten zugunsten beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer: Zuflusszeitpunkt des Arbeitslohn


    Beteiligte:
    Wellisch, Dietmar (Autor:in) / Quast, Eike (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 59 , 19 ; 1024-1028


    Erscheinungsdatum :

    2006-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch