Erkrankt das Kind eines Arbeitnehmers, so stellt sich zunächst die Frage, ob und gegebenenfalls wie lange er deswegen der Arbeit fernbleiben darf. Der Wegfall seiner Leistungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber kann sich grundsätzlich aus § 275 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch oder aus § 45 Abs. 3 Sozialgesetzbuch V ergeben. Zweitens ist fraglich, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitnehmer auch ohne die Erbringung seiner Arbeitsleistung weiterhin seine Vergütung erhält. Insoweit besteht Uneinigkeit darüber, ob die Erkrankung des Kindes sich ebenso wie die eigene Erkrankung des Arbeitnehmers unter § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz fassen lässt.
Entgeltfortzahlung bei Erkrankung von Kindern von Arbeitnehmern
Zugleich Erwiderung auf Kießling/Jünemann (DB 2005 S. 1684) und Replik
Der Betrieb ; 59 , 15 ; 838-842
2006-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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