Bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses treffen der Wunsch des Arbeitsgebers auf wahre Aussagen, die Vorgabe des Bundesarbeitsgerichtes (BAG), das Zeugnis wohlwollend zu erstellen, und der Wunsch des Arbeitnehmers auf ein möglichst gutes Zeugnis aufeinander. Zu prüfen sind zum Einen die Einhaltung der Formalien und zum Anderen der Inhalt, der aber nur unter Berücksichtigung des gesamten Wortlautes eingeschätzt werden kann. Über die unterschiedlichen Zeugnisarten, über die Form und den Inhalt von Arbeitszeugnissen sowie über die Herausbildung von Standardformulierungen wird informiert.
Arbeitszeugnisse
Welche Arten von Zeugnissen gibt es und was ist bei den Formulierungen zu beachten?
Arbeitsrecht im Betrieb ; 27 , 4 ; 222-229
01.01.2006
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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