Wenn der Betriebsrat gemäß § 102 Abs. 3 BetrVG einer ordentlichen Kündigung widerspricht, hat der Arbeitnehmer nach § 102 Abs. 5 BetrVG bei einer Klage einen Weiterbeschäftigungsanspruch über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus bis zur Rechtswirksamkeit der Kündigung. Dies kann insbesondere angesichts des schnell drohenden Arbeitslosengeldes II den Wegfall der wirtschaftlichen Existenzgrundlage erheblich verzögern. Der Widerspruch muss allerdings präzise und betriebsbezogen erfolgen, damit dem Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung nicht versagt wird.


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    Titel :

    Weiterbeschäftigungsanspruch bei Kündigung


    Untertitel :

    Eine "erste Hilfe", die der Betriebsrat mit in der Hand hat


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 7 ; 413-416


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2005


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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