Eine neue, richtungsweisende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gibt Anlass sich erneut intensiv mit der so genannten krankheitsbedingten Kündigung auseinander zu setzen. Das BAG hat nunmehr die Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung und den Problemfall Prognoseentscheidung/Beeinträchtigung betrieblicher Interessen näher konkretisiert. Das BAG nimmt bei solchen Kündigungen eine Differenzierung zwischen verschiedenen Arten vor: die Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen, wegen langanhaltender Erkrankung und wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit. Anhand eines Fallbeispiels wird gezeigt, unter welchen Voraussetzungen eine krankheitsbedingte Kündigung gerechtfertigt ist.
Krankheitsbedingte Kündigung
Personalwirtschaft ; 26 , 10 ; 80-83
1999-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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