LAG München, Urteil vom 10.12.1994 - 5 Sa 969/93: Der Widerspruch des Betriebsrats gegen eine ordentliche Kündigung gemäß § 102 BetrVerfG ist ordnungsgemäß begründet, wenn einer der im Gesetz genannten Widerspruchsgründe geltend gemacht wird. Eine einstweilige Verfügung zur Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs setzt einen Verfügungsgrund entsprechend den allgemeinen Grundsätzen voraus.


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    Titel :

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Widerspruch des Betriebsrat



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.1994


    Format / Umfang :

    4 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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